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Allgemeine Geschäftsbedingungen

LEIT-SCHUTZ Handels- und Montage GmbH, FN 144.058a

Ausgabe 11.04.2012(AGB download)

 

Geltung der AGB

Diese AGB gelten auch dann, wenn der Vertragspartner eigene oder gegenteilige Bedingungen vorlegt. Andere als die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur soweit wirksam, als sie nicht im Widerspruch zu den vorliegenden AGB stehen oder für uns (die Firma LEIT-SCHUTZ) nicht nachteilig sind. Diese AGB gelten auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller.


1.
Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Angebote, die nur unter größerem Zeitaufwand oder unter Berücksichtigung der konkreten Bedürfnisse und Umstände des Bestellers erstellt werden, sind kostenpflichtig, wenn auf dessen Basis kein Auftrag erteilt wird.
Technische Änderungen sind vorbehalten.


2. Umfang und Inhalt der Lieferung

Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Die von uns beigestellten Unterlagen (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben) sind nur angenähert verbindlich; Abweichungen, welche durch die Eigenart der Konstruktion, die Herstellung oder eine technische Weiterentwicklung bedingt sind und die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen, behalten wir vor.


3.
Lieferzeit

Die Lieferzeit beginnt nach Klarstellung aller Einzelheiten der Lieferung. Die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit ist unverbindlich; sie setzt überdies einen ungestörten Ablauf der Herstellung, Lieferung und Montage voraus. Beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse (z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder Materialien) wird die Lieferzeit ohne Verpflichtung unsererseits zum Schadensersatz angemessen verlängert. Wird uns infolge derartiger Ereignisse die übernommene Leistung unmöglich, so können wir vom Vertrage ohne Verpflichtung zum Schadenersatz ganz oder teilweise zurücktreten.
Erfolgt eine Verzögerung aus Gründen, die in der Sphäre des Bestellers liegen, verlängert sich automatisch die Lieferzeit für uns. Wir haben in diesem Fall überdies auch ohne gesonderte Mitteilung auch bei ursprünglich vereinbartem Fest- und /oder Fix- oder Pauschalpreis Anspruch auf Abgeltung der dadurch verursachten Mehrkosten.


4.
Gefahrenübergang

Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung von Lieferware geht mit der Absendung der Lieferteile ab Herstellungswerk auf den Besteller über, auch wenn wir die Transportkosten übernommen oder für den Besteller verauslagt haben. Wird die Ware von unserem Lager aus geliefert, erfolgt der Gefahrenübergang ab Beladen auf das Transportmittel. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

Die Transportversicherung für die Vertragsware wird kann auf Wunsch auf Kosten des Bestellers abgeschlossen werden. Ansprüche auf Ersatz eines Transportschadens können nur dann gestellt werden, wenn wenn uns grobes Verschulden trifft und vom Empfänger unverzüglich eine Bescheinigung des betreffenden Transportunternehmens über den festgestellten Schaden (Tatbestandsaufnahme) beigebracht wird. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung von unserer Lieferware, die wir auch zu montieren haben, geht für jeden Teil mit dessen Montage auf den Besteller über.


5.
Preise

Soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, verstehen sich die Preise ab Herstellungswerk bzw. Freilagerfläche Grafenwörth. Zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung eintretende Änderungen der dem Angebot zugrunde liegenden Löhne und/oder Materialpreise, Tarife, Steuern und Abgaben berechtigen die Vertragsparteien zu einer entsprechenden Preisberichtigung. Im Falle des Zahlunsverzuges hat uns der Besteller unbeschadet unserer darüber hinausgehenden Ansprüche Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu bezahlen.


6.
Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltung

Soweit nichts anderes vereinbart, so ist die Zahlung spätestens 30 Tage nach Versand und Rechnungsdatum in bar ohne Abzug fällig. Von uns nicht schriftlich anerkannte Gegenansprüche berechtigen den Besteller weder zur Aufrechnung noch zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, für die rückständigen Beträge Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Wir können ohne Verpflichtung zum Schadensersatz ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wenn die Zahlungsfähigkeit des Bestellers zweifelhaft wird.

Bei gerechtfertigter Reklamation ist ein Kunde, der nicht Verbraucher ist, nur zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt, nicht zur Zurückbehaltung des gesamten Betrages.


7.
Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Der Besteller erteilt hiermit seine unwiderrufliche Zustimmung, dass wir Vorbehaltsware ohne weitere Verständigung des Bestellers und auch ohne dessen Mitwirkung im Falle eines Zahlungsverzuges oder einer Bonitätsverringerung des Bestellers zur Sicherung unserer Ansprüche abholen. Dies gilt auch, wenn die Ware bereits montiert ist. Der Besteller ist verpflichtet, uns von jedem Zugriff auf die Vorbehaltsware umgehend zu verständigen. Jegliche Verfügung oder Beeinträchtigung der Vorbehaltsware durch den Besteller ist ausnahmslos unzulässig.
 

8. Stornogebühren

Für den Fall des unberechtigten Rücktritts des Bestellers sind wir berechtigt, auf Abnahme der Ware/Leistung zu bestehen oder eine Stornogebühr in Höhe von 20% des Auftragswertes zu begehren, die nicht der richterlichen Mäßigung unterliegt. Uns bleibt die Geltendmachung eines weiteren, darüber hinausgehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten. Die Kosten der auf Kundenwunsch ausgeführten Sonderleistungen werden dem Besteller in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Wir sind unbeschadet weiterer Gründe auch dann berechtigt, vom Vertrag einseitig zurückzutreten, falls der Besteller/Kunde vereinbarte Teilzahlungen nicht zur Gänze oder nicht fristgerecht innerhalb der festgesetzten Frist bezahlt. Für diesen Fall hat uns der Besteller eine Stornogebühr in Höhe von 20% des noch nicht erfüllten Auftragswertes zu bezahlen, die nicht der richterlichen Mäßigung unterliegt. Bei drohender Zahlungsschwierigkeit des Bestellers sind wir berechtigt, unsere Leistung vom Erlag einer ausreichenden Sicherheit abhängig zu machen und unter Setzung einer angemessenen Frist für den Erlag vom Vertrag zurück zu treten.


9. Abnahme

Die Prüfung der vom Lieferer durchgeführten Lieferungen und Leistungen ist durch den Besteller schriftlich zu bestätigen. Erfolgt keine Mitteilung darf der Lieferer davon ausgehen, dass kein Grund zur Beanstandung besteht. Die Leistung des Lieferers gilt als vorbehaltlos abgenommen, wenn der Besteller innerhalb von 15 Werktagen nach der Übergabe keine schriftliche Beanstandung erhebt bzw. die vorgesehene Prüfung nicht durchführt.


10. Gewährleistung, Haftung

a) Für Mängel der Lieferung haften wir, indem wir nach unserer Wahl diejenigen Teile unentgeltlich ausbessern oder für Ware einen Ersatz liefern, die innerhalb von 6 Monaten nach dem Gefahrenübergang bzw. nach Abnahme nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes (fehlerhafte Bauart, mangelhafte Ausführung) unbrauchbar oder in einem die Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigenden Maße schadhaft wurde. Die durch Neulieferung ersetzten Teile werden unser Eigentum.

b) Unsere Haftung wird ausgeschlossen für Schäden infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder unsachgemäßer Behandlung durch den Besteller, übermäßiger Beanspruchung sowie infolge chemischer, thermischer und mechanischer Einflüsse, gegen welche nach den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegenden Angaben und Kenntnissen das verwendete Material nicht beständig ist.
Wir haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung unsererseits ist ausgeschlossen.

c) Bei Lieferung von Fremdfabrikaten gelten hinsichtlich der Mängelhaftung die Bedingungen, die wir mit unseren Unterlieferanten vereinbart haben.

d) Gewährleistungsansprüche des Bestellers verjähren nach 6 Monaten.

e) Jede Gewährleistungs- und/oder Haftpflicht unsererseits erlsicht, wenn der Besteller oder Dritte in unsere Lieferung bzw. Leistung eingreifen oder Montage-, Betriebs- oder Wartungsanleitungen nicht befolgen.


11. Urheberrecht

Das Angebot sowie alle von uns ausgearbeiteten Berechnungen, Entwürfe, Zeichnungen etc. sind unser geistiges Eigentum und dürfen ausnahmslos ohne unser schriftliches Einverständnis weder vervielfältigt noch Dritten zur Einsicht überlassen werden. Die Unterlagen dürfen nicht zum Nachbau, für Ausschreibungen etc. benutzt werden. Zuwiderhandeln wird von uns gerichtlich verfolgt. Bei Nichterteilung des Auftrages sind auf Verlangen sämtliche Unterlagen an uns zurückzusenden.

12. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Für alle Streitigkeiten gilt österreichisches Recht und Krems an der Donau als vereinbarter Gerichtsstand. Es bleibt uns vorbehalten, auch wahlweise den für den Besteller maßgeblichen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.

13. Daten

Der Besteller erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass wir seine personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages automationsunterstützt speichern und verwerten. Alle Erklärungen an den Besteller gelten diesem als ordnungsgemäß zugegangen, wenn sie an die uns vom Besteller zuletzt schriftlich bekanntgegebene Adresse erfolgen.

14.. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist

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